ARBEITSKREIS

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Mitglieder im Arbeitskreis Befahranlagen können solche Unternehmen werden, die sich mit Herstellung, Montage und Wartung/Reparatur von Befahranlagen befassen. Das Unternehmen muss ein wesentlicher Marktpartner sein.

Der Zweck des Arbeitskreises Befahranlagen ist insbesondere:

  • Erforderliche Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Mitgliedsbetriebe in fachlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht zu treffen und unterstützend tätig zu werden,
  • die besonderen Belange der Mitgliedsbetriebe gegenüber Ministerien, Behörden und anderen, für die Branche maßgeblichen Organisationen wahrzunehmen und zu vertreten, insbesondere Mitwirkung bei Gestaltung bauaufsichtlicher Richtlinien, Auflagen und Normen,
  • durch laufende Mitteilung in geeigneten Medien dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitgliedsbetriebe fachtechnisch unterrichtet werden. Dies betrifft auch aktuelle wirtschaftliche und sozialpolitische Belange,
  • Sitzungen und Vortragsveranstaltungen, die der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung dienen, vorzubereiten und durchzuführen sowie bei Bedarf einen wirtschaftlichen, fachlichen und technischen Erfahrungsaustausch der Betriebe untereinander zu vermitteln,
  • Imagepflege durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit.